Vorwort

6.11.2003

Vor anderthalb Jahren wurde mein Beitrag" Auch der Leichnam ist geweiht" auf der Zeitschrift Info3( Februar 2002) veröffentlicht. Der Beitrag wurde aber zum großen Teil vom Redakteur verarbeitet. Der Titel wurde auch von ihm genannt. Hier möchte ich das Original zeigen, als Erinnerung an die Mitarbeit mit   Frau Dr.Uta Gaidys, meiner damaligen Privatdeutschlehrerin.  Dieser Artikel überschneidet sich teilweise inhaltlich mit dem Artilel " Menschen können nicht mehr naturgemäß sterben. "

Vgl. Der Beitrag für die Zeitschrift Info3:
http://www.info3.de/cgi-bin/yforum/yforum.cgi?forum=archiv/info3/Artikel/2002-02/higuchi&cfg=0



Der Fall Japans

 
 
7.8.2001

Sumiaki Higuchi
Unter älteren Japanern wurde bis vor ungefähr 40 Jahren oft darüber gesprochen, wie sie den Tod ihres Vaters oder ihrer Mutter akzeptieren. Damit war gemeint, dass sie ihn ruhig nachvollziehen, indem sie sie lange genug am Bett pflegten. Das alles kann ein japanisches Verb "mitoru" ausdrücken.
So tief eingeprägt war der japanischen Kultur die Intimität des persönlichen Todeserlebnisses. Der Rest der Tradition ist noch heute zu spüren, obwohl auch Japaner nicht mehr ihre letzte Stunde in ihrem eigenen Haus verbringen können, sondern im Bett des Krankenhauses gefesselt mit vielen Apparaten.
Manche Organspendekoordinatoren müssen sich deshalb sehr vorsichtig verhalten, um von den Familienmitgliedern des Hirntoten ihre Einwilligung zur Organspende einholen zu können. Nicht selten sollen sie wie die Pest gehasst und abgewiesen werden. Dieser japanischen Mentalität nach wurde das Organspende-Gesetz verfasst und trat im Oktober 1997 in Kraft. Das Charakteristikum dran ist, dass Ärzte ohne Einwilligung der Familie keine Organe des Hirntoten entnehmen dürfen. Zu den Bedingungen zur Organspende gehören nämlich nicht nur die im voraus vom Organspender schriftlich gegebenen Einwilligung, sondern auch die der Familie. Die Familie kann sogar Nein sagen, wenn der Gehirntote auch die Spende wollte. Auch wäherend der Operation kann sie sie stoppen. Nicht selten gerät sie nämlich in Panik, indem sie sich die Situation vorstellt.
Das alles kommt davon, dass manche Japaner glauben, oder im Unterbewußtsein fühlen, der Hirntod sei kein echter Tod. Ich teile auch mit ihnen diesen Gedanken. Als die regierende Partei die Organspende des Hirntoten legalisieren wollte, waren die öffentlichen Meinugen dagegen. Deshalb musste die Regierung den Inhalt des Gesetzes so formulieren, dass es von vielen akzeptiert werden kann.
 
, Der Hintergrund dieser Metalität
 
Eine Herkunft dieser japansischen Mentalität kann man andererseits in der japanischen Religion des Shintoismus finden, bei dem Leichname als geweiht angesehen sind und nicht etwa mit Messern entweiht werden dürfen. Unter den Shinto-Gebeten findet man eine Aussage, die lautet: Man soll weder die Haut der lebenden noch die der toten Menschen( Tiere auch) verletzen. ( das Verbot von Ikihada-dachi und Shinihada-dachi). Bei dem letzteren Fall handelt es sich nicht um den Gehirntod, sondern um den Herztod, einen natürlichen Tod, d.h. aus dieser Sicht darf ein Toter, egal ob er ein Gehirntoter oder ein Herztoter ist, nicht "verletzt" werden. Nicht nur die Seele, die vom Leib befreit ist, sondern auch der entseelte Leib ist im Shintoismus geachtet.( Nach dem Eintrag eines Lesers meiner japanischen Webseite, der ein Mitglied einer Konfession des Shintoismus ist.)
Eine andere Herkunft der japanischen Mentalität kann man im Buddhismus finden.( In Japan gibt es übrigens seit langem einen Synkretismus zwischen Shintoismus und Buddhismus.)
Auf einer japanischen Webseite zeigt eine Gruppe von den buddhistischen Geistlichen die Ergebnisse ihrer Auseinandersetzungen mit den Ärzten über das Problem des Gehirntodes und der Organspende aus dem Gesichtspunkt der japanischen Kultur. Darin ist das Problem ausführlich behandelt. Ich möchte hier nur in geraffter Form den Standpunkt der Buddhisten zu diesem Problem vorstellen.
Nach der Angabe dieser Seite gibt es unter Buddhisten und buddhistischen Geistlichen verschiedene Meinungen zum Gehirntod. Aber generell sind sie gegen den Gedanken, der Gehirntod sei ein echter Tod. Natürlich gibt es einige, die meinen, dass sie den Zustand des Gehirntodes für nichts anderes als den des echten Todes halten können und, wenn sie gehirntot würden, sehr gerne für andere Menschen ihre Organe spenden lassen möchten - ist das doch die Praxis der buddhistischen Barmherzigkeit. Aber es ist auch eine Tatsache, dass viele Buddhisten und buddhistische Geistliche glauben, der Gehirntod sei kein echter Tod. Sie begründen ihre Meinung folgenderweise:
1. Es ist arrogant, daran zu glauben, dass wir Menschen entscheiden können, wann ein Kranker als tot erklärt werden soll, besonders bei dem noch nicht ausgeforschten Körperzustand des Gehirntodes. Das ist eine Einmischung des Menschen in das Geschick der Natur.
Diese Kritik kommt vom Misstrauen gegen die Moral der Ärzte, gegen die Verschlossenheit des Entscheidungsprozesses, und auch noch gegen den Egozentrismus derer, die gespendete Organe erwarten. Eher möchten sie dem Buddha die Entscheidung überlassen.
2. Ein Mensch wird nicht als tot angesehen, solange sein Herz klopft.
3. Die Seele bleibt bei einem Menschen, solange sein Körper warm ist und seine Lungen
atmen.
Die Herkunft der japanischen innigen Pflege einer sterbenden Person geht auf der buddhistischen Seite auf Ojo-yoshu(Todbezogenen  Sammelband ) zurück, geschrieben im Jahre 985 n.Chr. von einem Buddhisten Genshin( 942-1017). Das Buch enthielt ausschließlich die buddhistischen Lehren über das Jenseits, durch die man erfahren konnte, wie man sich buddhistisch verhalten, d.h. wie man alltäglich Sutren vorlesen und sich das Glück im Jenseits wünschen sollte. Diese Zusammenfassung der buddhistischen Lehren über den Tod wurde nicht nur von Geistlichen, sondern auch von vielen normalen Gläubigen gelesen. Sie übte nämlich auf der religiös-kulturellen Ebene Japans sehr stark und anhaltend Einfluss aus. Ein Kapitel dieses Buches widmete sich der Art, wie man eine sterbende Person behandeln sollte. Es lautet: Gute Bekannte und Freunde sollten am Bett des Sterbenden Sutren vorlesen. Der Hinweise des Buches nach gründete man Gesellschaften und baute Sälchen, wo man sich versammelte, um beim Sterben eines Gesellschaftsmitgliedes Beistand zu geben.
 
Die Aussicht
 
Als der Begriff des Gehirntodes in Japan eingeführt wurde, gab es unter Wissenschaftlern, Ärzten und Geistlichen viele Auseinandersetzungen. Aber da der amerikanische Pragmatismus seit langem über die regierende Partei und auch über manche einflussreichen Ärzte herrschte,  konnte die Regierung endlich die Organtransplantation legalisieren, indem sie im betreffenden Gesetz die japanische Mentalität berücksichtigte.
  Wegen der Mentalität gibt es nicht so viele Patienten, die die Organtransplantation wollen, um ihr Leben zu verlängern. Entsprechend oder wegen den strikten Bedingungen gab es auch sehr wenige Organspenden von Gehirntoten.
Seit der ersten Organspende eines Gehirntoten am 28.Februar 1999 gab es insgesammt 16 Fälle; 1999: 4 Fälle, 2000: 6 Fälle, 2001( bis zum Ende Juli) : 6 Fälle. Dagegen gibt es 13343 Patienten, die auf die Oraganspende warten; Herzspende: 51, Lungenspende: 37, Leberspende : 53, Nierenspende: 13161, Pankreasspende: 41, Dündarmspende: 0.
Im Vergleich zu Amerika, wo über 4000 Patienten auf die Herzspende warten, wollen sie in Japan nur 51 Patienten.
Jede Organspende des Hirntoten wurde in der Zeitung ausführlich berichtet. In der Zeitung vom 20. März 2001 berichtete man vom 14. Fall. Nach einer langen Pause las man neulich am 2. Juli eine Nachricht über eine fragwürdige Nierenspende eines Hirntoten, wobei zwei Organempfänger seine Verwandten waren. Über den letzten 16. Fall wurde am 26. Juli 2001 berichtet.
Man sieht unten monatlich die Zahl der Organspende dieses Jahres.
Januar: 2 , Februar: 1, März: 1, April: 0, Mai: 0, Juni: 0, Juli: 2 Fälle
 
  Um die Organspende zu fördern, scheint die Regierung zu beabsichtigen, das betreffende Gesetz drastisch zu ändern.( In diesem Gesetz steht eine Möglichkeit der Änderung ab dem dritten Jahr nach dem Inkrafttreten.) So weit man weiß, würde das Gesetz so geändert werden, dass die Organe der Gehirntoten mit der Einwilligung der Familie gespendet werden können, wenn die Gehirntoten den Willen zur Organspende nicht geäußert haben, und wenn sie jünger als 15 Jahre alt sind. Es gibt natürlich einige Bürgerinitiativen, Geistliche und Wissenschaftler, die diese Absicht durchschauten und Einsprüche dagegen erheben.
  Es werden andererseits nach einer Umfrage der Regierung immer mehr, die die Organspendekarte tragen -- 1998 trugen nur 2,6 % der Gefragten die Karte, aber 2000 trugen sie schon 9,4%. Die meisten von ihnen seien junge Leute, heißt es.
 
Das Klonen
Als es im Februar 1997 in England bekanntgemacht wurde, dass ein geklontes Schaf Dolly geboren wurde, reagierte Japan schnell darauf.   Im März desselben Jahres entschied offiziell der wissenschaftliche Rat fürdie Technik darüber, keine Forschung in Japan über das Klonen des Menschen finanziell zu stützen. Im September wurde in diesem Rat ein neuer Ausschuß für die Bioethik gebildet, in dessen Abteilung über das Klonen des Menschen diskutiert und nach öffentlichen Meinungen darüber gefragt wurde, so daß die Abteilung im November 1999  diesem Problem gegenüber einen Grundsatz verfasste. Aufgrund dieses Grundsatzes fasste im Dezember der Ausschuß für die Bioethik seinen Beschluß, dass das Klonen des Menschen gesetzlich gestraft werden sollte( Die Gesetzwidrigen sollten zu weniger als zehn Jahren Zuchthaus oder zu weniger als 10 Millionen Yen – etwa 180,000 Mark – Geldstrafe verueteilt werden.)  Danach reichte die Regierung im April  2000 im Parlament einen Gesetzentwurf ein, der aber nicht beraten wurde, da es keine genügende Zeit dazu gab, und im Oktober 2000 wurde der Entwurf wieder eingereicht und im November akzeptiert, aber mit wichtigen Änderungen,  von denen eine die Abkürzung  von fünf zu drei Jahren war, innerhalb deren man das Gesetz ändern kann. Die andere  war eine Ergänzung, wie man den menschlichen Keim  behandeln sollte. Nach dem Gesetz ist die Behandlung des menschlichen Keimes ( auch der menschlichen Stammzellen) mit strikten Bedingungen erlaubt.
  Dieses Gesetz trat am 6. Juni 2001 in Kraft.
 
Die öffentlichen Meinungen in Japan über das Klonen des Menschen sind wie die in den anderen Ländern  negativ. Aber man kann auch unter Japanern, die sich für Gentechnik interessieren,  nicht wenige finden, denen es an instinktiver Angst vor dem geklonten Menschen fehlt. Sie scheinen zu glauben,  dass die wissenschaftliche Entwicklung wegen der "irrationalen" Angst nicht verhindert werden sollte. Wenn alle technischen Probleme bewältigt würden, d.h. keine Mißgebildeten und keine Frühgeburten entstehen würden, dann würden sie nicht mehr gegen das Klonen des Menschen sein - der Sieg des Ahrimanischen. Aber diese Gefahr besteht überall in der Welt.