Vorwort
6.11.2003
Vor anderthalb Jahren wurde mein Beitrag" Auch der Leichnam ist
geweiht" auf der Zeitschrift Info3( Februar 2002) veröffentlicht. Der
Beitrag wurde aber zum großen Teil vom Redakteur verarbeitet. Der Titel
wurde auch von ihm genannt. Hier möchte ich das Original zeigen, als
Erinnerung an die Mitarbeit mit Frau Dr.Uta Gaidys, meiner
damaligen Privatdeutschlehrerin. Dieser
Artikel überschneidet sich teilweise inhaltlich mit dem Artilel " Menschen können nicht mehr
naturgemäß sterben. "
Vgl. Der Beitrag für die Zeitschrift Info3:
http://www.info3.de/cgi-bin/yforum/yforum.cgi?forum=archiv/info3/Artikel/2002-02/higuchi&cfg=0
Der Fall Japans
7.8.2001
Sumiaki Higuchi
Unter älteren Japanern wurde bis vor ungefähr 40 Jahren oft
darüber gesprochen, wie sie den Tod ihres Vaters oder ihrer Mutter
akzeptieren. Damit war gemeint, dass sie ihn ruhig nachvollziehen,
indem sie sie lange genug am Bett pflegten. Das alles kann ein
japanisches Verb "mitoru" ausdrücken.
So tief eingeprägt war der japanischen Kultur die Intimität
des persönlichen Todeserlebnisses. Der Rest der Tradition ist noch
heute zu spüren, obwohl auch Japaner nicht mehr ihre letzte Stunde in
ihrem eigenen Haus
verbringen können, sondern im Bett des Krankenhauses gefesselt mit
vielen
Apparaten.
Manche Organspendekoordinatoren müssen sich deshalb sehr
vorsichtig verhalten, um von den Familienmitgliedern des Hirntoten ihre
Einwilligung zur Organspende einholen zu können. Nicht selten sollen
sie wie die Pest gehasst und abgewiesen werden. Dieser japanischen
Mentalität nach wurde das Organspende-Gesetz verfasst und trat im
Oktober 1997 in Kraft. Das Charakteristikum dran ist, dass Ärzte ohne
Einwilligung der Familie keine Organe des Hirntoten entnehmen dürfen.
Zu den Bedingungen zur Organspende gehören nämlich nicht nur die im
voraus vom Organspender schriftlich
gegebenen Einwilligung, sondern auch die der Familie. Die Familie kann
sogar
Nein sagen, wenn der Gehirntote auch die Spende wollte. Auch wäherend
der
Operation kann sie sie stoppen. Nicht selten gerät sie nämlich in
Panik, indem
sie sich die Situation vorstellt.
Das alles kommt davon, dass manche Japaner glauben, oder im
Unterbewußtsein fühlen, der Hirntod sei kein echter Tod. Ich teile auch
mit ihnen diesen Gedanken. Als die regierende Partei die Organspende
des Hirntoten legalisieren wollte, waren die öffentlichen Meinugen
dagegen. Deshalb musste die Regierung den Inhalt des Gesetzes so
formulieren, dass es von vielen akzeptiert werden kann.
, Der Hintergrund dieser Metalität
Eine Herkunft dieser japansischen Mentalität kann man
andererseits in der japanischen Religion des Shintoismus finden, bei
dem Leichname als geweiht angesehen sind und nicht etwa mit Messern
entweiht werden dürfen. Unter den Shinto-Gebeten findet man eine
Aussage, die lautet: Man soll weder die Haut der lebenden noch die der
toten Menschen( Tiere auch) verletzen. ( das Verbot von Ikihada-dachi
und Shinihada-dachi). Bei dem letzteren Fall handelt es sich
nicht um den Gehirntod, sondern um den Herztod, einen natürlichen Tod,
d.h. aus dieser Sicht darf ein Toter, egal ob er ein Gehirntoter oder
ein Herztoter ist, nicht "verletzt" werden. Nicht nur die Seele, die
vom Leib befreit ist, sondern auch der entseelte Leib ist im
Shintoismus geachtet.( Nach dem Eintrag eines Lesers meiner japanischen
Webseite,
der ein Mitglied einer Konfession des Shintoismus ist.)
Eine andere Herkunft der japanischen Mentalität kann man im
Buddhismus finden.( In Japan gibt es übrigens seit langem einen
Synkretismus zwischen Shintoismus und Buddhismus.)
Auf einer japanischen Webseite zeigt eine Gruppe von den
buddhistischen Geistlichen die Ergebnisse ihrer Auseinandersetzungen
mit den Ärzten über das Problem des Gehirntodes und der Organspende aus
dem Gesichtspunkt der japanischen Kultur. Darin ist das Problem
ausführlich behandelt. Ich möchte hier nur in geraffter Form den
Standpunkt der Buddhisten zu diesem Problem vorstellen.
Nach der Angabe dieser Seite gibt es unter Buddhisten und
buddhistischen Geistlichen verschiedene Meinungen zum Gehirntod. Aber
generell sind sie gegen den Gedanken, der Gehirntod sei ein echter Tod.
Natürlich gibt es einige, die meinen, dass sie den Zustand des
Gehirntodes für nichts anderes als den des echten Todes halten können
und, wenn sie gehirntot würden, sehr gerne für andere Menschen ihre
Organe spenden lassen möchten - ist das doch die Praxis der
buddhistischen Barmherzigkeit. Aber es ist auch eine Tatsache, dass
viele Buddhisten und buddhistische Geistliche glauben, der Gehirntod
sei kein echter Tod. Sie begründen ihre Meinung folgenderweise:
1. Es ist arrogant, daran zu glauben, dass wir Menschen
entscheiden können, wann ein Kranker als tot erklärt werden soll,
besonders bei dem noch nicht ausgeforschten Körperzustand des
Gehirntodes. Das ist eine Einmischung des Menschen in das Geschick der
Natur.
Diese Kritik kommt vom Misstrauen gegen die Moral der
Ärzte, gegen
die Verschlossenheit des Entscheidungsprozesses, und auch noch gegen
den
Egozentrismus derer, die gespendete Organe erwarten. Eher möchten sie
dem
Buddha die Entscheidung überlassen.
2. Ein Mensch wird nicht als tot angesehen, solange sein
Herz klopft.
3. Die Seele bleibt bei einem Menschen, solange sein Körper
warm ist und seine Lungen
atmen.
Die Herkunft der japanischen innigen Pflege einer
sterbenden Person
geht auf der buddhistischen Seite auf Ojo-yoshu(Todbezogenen
Sammelband )
zurück, geschrieben im Jahre 985 n.Chr. von einem Buddhisten Genshin(
942-1017). Das Buch enthielt ausschließlich die buddhistischen Lehren
über das Jenseits, durch die man erfahren konnte, wie man sich
buddhistisch verhalten, d.h. wie man alltäglich Sutren vorlesen und
sich das Glück im Jenseits wünschen sollte. Diese Zusammenfassung der
buddhistischen Lehren über den Tod wurde nicht nur von Geistlichen,
sondern auch von vielen normalen Gläubigen gelesen. Sie übte nämlich
auf der religiös-kulturellen Ebene Japans sehr stark und anhaltend
Einfluss aus. Ein Kapitel dieses Buches widmete sich der Art, wie man
eine sterbende Person behandeln sollte. Es lautet: Gute Bekannte und
Freunde
sollten am Bett des Sterbenden Sutren vorlesen. Der Hinweise des Buches
nach
gründete man Gesellschaften und baute Sälchen, wo man sich versammelte,
um
beim Sterben eines Gesellschaftsmitgliedes Beistand zu geben.
Die Aussicht
Als der Begriff des Gehirntodes in Japan eingeführt wurde,
gab es unter Wissenschaftlern, Ärzten und Geistlichen viele
Auseinandersetzungen. Aber da der amerikanische Pragmatismus seit
langem über die regierende Partei und auch über manche einflussreichen
Ärzte herrschte, konnte die Regierung endlich die
Organtransplantation legalisieren, indem sie im betreffenden Gesetz die
japanische Mentalität berücksichtigte.
Wegen der Mentalität gibt es nicht so viele Patienten, die die
Organtransplantation wollen, um ihr Leben zu verlängern. Entsprechend
oder wegen den strikten Bedingungen gab es auch sehr wenige
Organspenden von Gehirntoten.
Seit der ersten Organspende eines Gehirntoten am 28.Februar
1999 gab es insgesammt 16 Fälle; 1999: 4 Fälle, 2000: 6 Fälle, 2001(
bis zum Ende Juli) : 6 Fälle. Dagegen gibt es 13343 Patienten, die auf
die Oraganspende warten; Herzspende: 51, Lungenspende: 37, Leberspende
: 53, Nierenspende: 13161, Pankreasspende: 41, Dündarmspende: 0.
Im Vergleich zu Amerika, wo über 4000 Patienten auf die
Herzspende warten, wollen sie in Japan nur 51 Patienten.
Jede Organspende des Hirntoten wurde in der Zeitung
ausführlich berichtet. In der Zeitung vom 20. März 2001 berichtete man
vom 14. Fall. Nach einer langen Pause las man neulich am 2. Juli eine
Nachricht über eine fragwürdige Nierenspende eines Hirntoten, wobei
zwei Organempfänger seine Verwandten waren. Über den letzten 16. Fall
wurde am 26. Juli 2001 berichtet.
Man sieht unten monatlich die Zahl der Organspende dieses
Jahres.
Januar: 2 , Februar: 1, März: 1, April: 0, Mai: 0, Juni: 0,
Juli: 2 Fälle
Um die Organspende zu fördern, scheint die Regierung zu
beabsichtigen, das betreffende Gesetz drastisch zu ändern.( In diesem
Gesetz steht eine Möglichkeit der Änderung ab dem dritten Jahr nach dem
Inkrafttreten.) So weit
man weiß, würde das Gesetz so geändert werden, dass die Organe der
Gehirntoten mit der Einwilligung der Familie gespendet werden können,
wenn die Gehirntoten den Willen zur Organspende nicht geäußert haben,
und wenn sie jünger als 15 Jahre alt sind. Es gibt natürlich einige
Bürgerinitiativen, Geistliche und Wissenschaftler, die diese Absicht
durchschauten und Einsprüche dagegen erheben.
Es werden andererseits nach einer Umfrage der Regierung immer
mehr, die die Organspendekarte tragen -- 1998 trugen nur 2,6 % der
Gefragten die Karte, aber 2000 trugen sie schon 9,4%. Die meisten von
ihnen seien junge Leute, heißt es.
Das Klonen
Als es im Februar 1997 in England bekanntgemacht wurde,
dass ein
geklontes Schaf Dolly geboren wurde, reagierte Japan schnell
darauf. Im
März desselben Jahres entschied offiziell der wissenschaftliche Rat
fürdie Technik darüber, keine Forschung in Japan über das Klonen des
Menschen finanziell zu stützen. Im September wurde in diesem Rat ein
neuer Ausschuß für die Bioethik gebildet, in dessen Abteilung über das
Klonen des Menschen diskutiert und nach öffentlichen Meinungen darüber
gefragt wurde, so daß die Abteilung im November 1999 diesem
Problem gegenüber einen Grundsatz verfasste. Aufgrund dieses
Grundsatzes fasste im Dezember der Ausschuß für die Bioethik seinen
Beschluß, dass das Klonen des Menschen gesetzlich gestraft werden
sollte( Die Gesetzwidrigen sollten zu weniger als zehn Jahren Zuchthaus
oder zu weniger als 10 Millionen Yen – etwa 180,000 Mark – Geldstrafe
verueteilt werden.) Danach reichte die Regierung im April
2000 im Parlament einen Gesetzentwurf ein, der aber nicht beraten
wurde, da es keine genügende Zeit dazu gab,
und im Oktober 2000 wurde der Entwurf wieder eingereicht und im
November
akzeptiert, aber mit wichtigen Änderungen, von denen eine die
Abkürzung
von fünf zu drei Jahren war, innerhalb deren man das Gesetz ändern
kann.
Die andere war eine Ergänzung, wie man den menschlichen
Keim behandeln sollte.
Nach dem Gesetz ist die Behandlung des menschlichen Keimes ( auch der
menschlichen Stammzellen) mit strikten Bedingungen erlaubt.
Dieses Gesetz trat am 6. Juni 2001 in Kraft.
Die öffentlichen Meinungen in Japan über das Klonen des Menschen sind
wie die in den anderen Ländern negativ. Aber man kann auch unter
Japanern, die sich für Gentechnik interessieren, nicht wenige
finden, denen es an instinktiver Angst vor dem geklonten Menschen
fehlt. Sie scheinen zu glauben, dass die wissenschaftliche
Entwicklung wegen der "irrationalen" Angst nicht verhindert werden
sollte. Wenn alle technischen Probleme bewältigt würden, d.h. keine
Mißgebildeten und keine Frühgeburten entstehen würden, dann würden
sie nicht mehr gegen das Klonen des Menschen sein - der Sieg des
Ahrimanischen.
Aber diese Gefahr besteht überall in der Welt.